Planung LP 1-9
Wir erbringen unsere Architektur- und Objektplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013. Wir arbeiten in den Leistungsphasen LP 1 – LP 9, Grundleistungen und Besondere Leistungen. Auf die Qualität der frühen Leistungsphasen 1 – Grundlagenermittlung, 2 – Vorplanung und 3 – Entwurfsplanung legen wir besonderen Wert, da diese die Kosten und Qualität der Objekte am meisten prägen. Die Leistungsphasen 5 – Ausführungsplanung, 6 – Vorbereitung der Vergabe und 7 werden professionell auf den Grundlagen der aktuell gültigen Normen und Vorschriften bearbeitet. In der Bauüberwachung und 9 – Objektbetreuung geht es vor allem um die Durchsetzung der Planung und die Einhaltung der ermittelten Kosten und der geplanten Bauzeit.

Generalplanung
In der Abwicklung großer und prominenter Vorhaben bietet die Bearbeitung mit einem Generalplaner Vorteile und sichert die Einhaltung der Ziele der Planung. Wir verfügen über die Erfahrung als Generalplaner, unsere Projektverantwortlichen und Oberbauleiter sind entsprechend dafür geschult. Nach Möglichkeit greifen wir auf Fachplaner als Subplaner zurück, mit denen wir bereits gute Erfahrungen gemacht haben und die verpflichtet werden, ihre Arbeit nach den Prinzipien unseres Qualitätsmanagementsystems durchzuführen.

Projektsteuerung
Die Arbeit als Projektsteuerer stellt hohe Ansprüche an die Mitarbeiter und erfordert einen ständigen Abgleich des aktuellen Regelwerks für die Projektsteuerung mit unserem Qualitätsmanagementsystem und den verpflichtend anzuwendenden Planungs- und Steuerungsinstrumenten des Auftraggebers. Wir haben die Erfahrungen gemacht, dass es bei großen, komplexen Vorhaben von Vorteil ist, den Objektplaner-Architekten mit zumindest Teilleistungen aus der Projektsteuerung zu beauftragen, um die Koordinierung aller Fachplaner und die der Bauabwicklung in der notwendigen Komplexität durchführen zu können. Damit wird die Qualität der Planung und Ausführung gesichert und ein umfassendes Controlling überwacht Kosten- und Termineinhaltung.