Seit 1997 ermöglicht Ihnen der Pflegedienst In Vita, dass Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit weiterhin in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung wohnen bleiben können. Die grundlegende Versorgung besteht zu einem aus den Leistungen der Behandlungspflege, die von Ihrem Hausarzt verordnet wird und von der Krankenkasse genehmigt werden. Und zum anderen aus den Leistungen der Pflegeversicherung sofern hier bereits eine Einstufung des Pflegegrades durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgt ist. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!
Wir bieten Ihnen:
Pflegeberatung, kostenlos und unverbindlich
Verhinderten Pflege
Schulbetreuung
Häusliche Krankenpflege
Intensivpflege zu Hause
Privatpflege
Hausnotruf
Pflegehilfsmittel
Sterbebegleitung
Haus und Familienpflege
Pflege & Hauswirtschaft im Rahmen der Pflegeversicherung
Pflegegutachten (Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI über die Pflegekasse 1/4 oder 1/2 jährlich)