Seit das Produkthaftungsgesetz zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist und sowohl im Bereich Pferdekauf als auch bei der Vermarktung von Frisch – und Tiefgefriersperma an Bedeutung gewonnen hat, ergeben sich eine Vielzahl von Fragen die sich sowohl dem Anbieter als auch dem Konsumenten bzw. Kunden stellen.Sei es im Bereich des Sportpferdegeschehens, oder auch im Bereich des Breitensports und der Zucht, immer wieder stellen sich Fragen oder aber ergeben sich Schadensfälle die der Klärung bedürfen.
Um diesen Fragen in adäquater Art und Weise gerecht werden zu können bedarf es der fundierten Sachkenntnis fachbezogener Sachverständiger.
Qualitätssicherung und – kontrolle, Schadensermittlung und des weiteren deren Beurteilung stehen dabei im Vordergrund.
Durch das Hinzuziehen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger besteht sowohl für Gerichte und Versicherungen, als auch für private Auftraggeber die Möglichkeit bei allen anstehenden Fragen in Streitfällen oder auch zur Wertermittlung auf das objektive, unparteiische Urteil eines von der Landwirtschaftskammer bestellten und vereidigten Sachverständigen zurückgreifen zu können .
Die Anwendungsgebiete diesbezüglich sind vielfältig und individuell. Bezug nehmend auf meine bisherige Praxiserfahrung als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Pferdezucht und Haltung und Bewertung von Pferden; einschließlich Sportpferden kann ich sagen, das
– Wertgutachen für Pferde, einschließlich Sportpferde
– die Analyse von Schadensfällen im Bereich des Pferdesports, der
Pferdezucht, aber auch schlicht im Umgang mit dem Pferd
– Qualitätskontrolle in allen Bereichen der Pferdehaltung
– tierschutzrelevante Sachverhalte
– Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Pferdebetriebe
nur einige Bereiche sind, in denen Pferdesachverständige beauftragt werden.